Rinchnach - Guntherort und ehem. Klosterort

Rinchnach Gunther- und ehemaliger Klosterort1000 Jahre Kirche 1019-2019Urkunde 1019 


Urkunde des Bischof Berengars von Passau
zur Bestätigung der Weihe der Rinchnacher Kirche
am 29. August 1019

(fälschlich An. 1018 im Titel)
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Monumenta Boica, 1771 (Bayerische Staatsbibliothek digital)


Kirchenwidmungs-Urkunde
Anno ... M. XVIIII. (1019)
am Tag der Enthauptung
des hl. Johannes des Täufers
(29. August)


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und auf Bitten Gunthers, des Dieners Gottes und Einsiedlers, habe ich ein Bethaus, das derselbe weit entfernt von jeder menschlichen Behausung im Nordwalde erbaut hat, zu Ehren des unbesiegbaren Kreuzes, der Gottesmutter und des hl. Johannes des Täufers geweiht, am Tage der Enthauptung eben dieses Heiligen, im Jahre unseres Herrn Jesu Christi 1019. [...] Und zu diesem oben genannten Kirchlein habe ich Kraft bischöflichen Rechts und bischöflicher Autorität allen Zehent sowohl von dem bereits kultivierten als noch zu kultivierenden Land gegeben." ...
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Sowohl die Urkunde vom 29. August 1019 (Weiheurkunde der Rinchnacher Kirche von Bischof Perngerius)
als auch eine Urkunde vom 12. November 1046 (Bestätigung der Kirchenweihe, unten abgebildet)
sind nicht mehr im Original vorhanden. Sie sind nur in Abschriften vorhanden im Niederaltaicher Codex 39 fol. 90 sowie im Codex Pat. III und im Lonsdorfer Codex fol 85 f. und 88.
Auch wenn die Original- Urkunde von 1019 nicht mehr vorliegt, ist das Weihedatum der ersten Rinchnacher Kirche (29. August 1019) in der Forschung unbezweifelt.

Die heute vorliegenden Abschriften wurden sicher vor 1266 angefertigt, wahrscheinlich (nach Monumenta Germanica) Anfang des 12. Jahrhunderts. Sie sind aber nicht identisch mit der Original-Urkunde von 1019. Die Abweichung dürfte ausschließlich im Bereich der Zehent-Schenkung liegen:
Nach der Urkunde von 1046 ist die Zehentschenkung durch Bischof Berengar 1019 nur an die dortselbst Gott dienenden Brüder auf Lebenszeit beurkundet. Abt Ratmund bitte um Verlängerung, die Bischof Egilbert gewährt, jedoch nur so lange als er, der Bischof Egilbert, oder Abt Ratmund leben.

Von einer zeitlichen Beschränkung des Zehenterlasses ist aber in der heute vorliegenden Abschrift der Urkunde von 1019 nicht die Rede. Man vermutet, dass die Urkunde von 1019 deswegen verfälscht wurde, um sich das Recht des dauerhaften Zehentbezuges zu verschaffen und dieses zu dokumentieren.

Eine genaue Untersuchung zur Fälschung der Urkunde von 1019 in Bezug auf die (zeitlichbefristete oder unbefristete) Zehentgewährung ist durch Lothar Gross erfolgt (Über das Urkundenwesen der Bischöfe von Passau im 12. und 13. Jahrhundert, in Miög VIII. Ergänzungsband, Innsbruck 1911. S,. 608, S. 577)
  
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Monumenta Boica, 1771 (Bayerische Staatsbibliothek digital)
Zehentvereinbarung
Anno ... M. XL. VI. (1046)
12. Novenber


Durch den Fleiß aller Christen und am meisten derjenigen, welche dem Erzmärtyrer Stephanus dienen, möge es bekannt sein, wie beschaffen Ratmundus, der verehrungswürdige Abt des Altaicher Klosters, mit unwürdigem Englibert, obwohl ich Bischof der Passauer Kirche bin, eine gewisse Übergabe überbrachte, in welcher zusammengefaßt wurde, dass mein Vorgänger Bischof Perngerus im Nordwald ein Bethaus geweiht hat, welches im Hinblick auf einen Tag der Frömmigkeit und auf Bitten des Gunther in der Einsamkeit errichtet wurde und zwar zu Ehren des heiliger Johannes des Täufers, des Vorläufers des Herrn und dass er erlaubt hat, den dort Gott dienenden Brüdern des Klosters den Zehent zuzugestehen, der von jedem Streit auszunehmen ist, solange sich diese des Lebens erfreuen mögen.
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