Bestrebungen zur Wiedererrichtung des Klosters gab es ab 1842
immer wieder. Die Angelegenheit trieb 1917 auf eine endgültige
Entscheidung zu. Hätte Metten damals abgelehnt, so wäre das
Kloster wohl nie mehr wiederhergestellt worden.
Diese Erkenntnis erleichterte in gewissem Sinne die schwere
Entscheidung. In der entscheidenden Kapitelsitzung vom 10. Juli
1917 sprach der weitaus überwiegende Teil des Konventes sein
Ja zur Wiedererrichtung von Niederaltaich. Am 24. September
erteilte die bayerische Regierung die Genehmigung zur
Errichtung des Klosters.
Am 10. Dezember schließlich unterzeichnete Papst Benedikt XV.
das Apostolische Breve, welches das alte Stift Niederaltaich als
selbständige, der Bayerischen Benediktinerkongregation
angeschlossene Abtei wiederherstellte. Die Verantwortung für
die Wiederbesiedelung des Klosters sollte beim Abt von Metten
liegen.
Bereits am 18. August 1918 kamen die als Gründungmönche
ausersehenen P. Günther Widmann, dem die Aufgabe des Priors
zugedacht war, P. Othmar Stauber und Br. Magnus Rottbauer
nach Niederaltaich und wurden dort freudig begrüßt. Die
Verhältnisse, die sie vorfanden waren freilich denkbar einfach.
Sie mussten zunächst in der Gastwirtschaft Quartier beziehen
und ihr erstes Chorgebet im Nebenzimmer der Gaststube
halten.
Die Wiederbesiedelung von Niederaltaich hatte von Anfang an
mit personellen und finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Drei Mönche waren wenig für ein so großes Unternehmen. So
wandte sich P. Günther an fast alle deutschen Abteien mit der
Bitte um zeitweise Überlassung von Patres und Brüdern. In der
Tat fanden sich mehrere Klöster dazu bereit. Mit ihrer Hilfe
gelang es, an die alte Schultradition des Klosters anzuknüpfen:
ein Kriegswaisenhaus mit Volksschule sowie eine Organisten-und Mesnerschule wurden errichtet.
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