Aus dem Handbuche des Propstes Plazidus Hayden vom Jahre 1719, Manuskript
(in G. Oswald, Das Kloster Rinchnach,1903)
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Nach einem Hochamte werden die Herren, Propsteirichter, Hofwirt und
Schulmeister durch den Mesner zum Mittagessen eingeladen. Die
gewöhnliche Zeit zum Mittagessen ist wie im Kloster Niederaltaich um
halb elf Uhr, abends um fünf Uhr. An Festtagen dagegen speist der hohe
Tisch um elf Uhr und abends um halb sechs Uhr. Vor dem Mittag- und
Abendessen werden zwei Glockenzeichen gegeben.
An Getränk gibt es Wein, Met, Branntwein und Bier. Der gewöhnliche
Trunk bei Tisch ist für H. H. Konfratres ein Köpfl braunes Bier und ebenso
viel wird nachmittags durch den Mesner jedem in seine Zelle gebracht.
Freitag, Samstag und an gebotenen Fasttagen gibt es keinen
Vespertrunk.
An hohen Festtagen pflegt man drei oder vier Speisen mehr als sonst auf
den Tisch zu bringen. Für den Tisch in der Kuchelstube aber, wo die
Herrnköchin, der Bräumeister, Müller und die Kuchelmagd mit dem
Refektoriumsjungen essen, gibt es über die gewöhnliche Kost eine oder
zwei Schüsseln von dem, was aus dem Refektorium vom Herrntische
zurückgetragen wird.
An Festen 2. Ranges wird im Refektorium zu Mittag eine Hauptspeise
extra hergerichtet, in der Kuchelstube aber nicht. Für die gewöhnlichen
Tage ist die Kost mittags und abends wie im Konvente unseres Kloster,
ausgenommen, dass durch mich (Propst Plazidus, J. D.) selbige soweit
verbessert wurde, als sechsmal ein Braten hergegeben wird, am
Sonntag, Dienstag und Donnerstag mittags und abends
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Von Weihnachten bis Lichtmess gibt man abends in das Refektorium für den Herrntisch warme Speisen, zu Mittag aber um diese Zeit
an Fasttagen (Freitag und Samstag) einen Fisch weniger als sonst; eben so wird es von Ostern bis Pfingstsamstag gehalten.
An den Stiftstagen gibt es mittags und abends eine Hauptspeise mehr für den Herrntisch, wozu auch der Herr Richter eingeladen
wird, außerdem wird ein zweites Mal Bier verabreicht, und abends dazu, wenn der Propst besonders freigebig ist, ein Trunk Wein
gespendet.
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Im Maierhof kocht die Maierin für das Gesinde mittags einen roggenen
Ausschlag; sie braucht vier Köpfl Mehl zu Nudl oder Knödln, oder vier
Köpfl Gerstenbrein, wenn sie nicht Nudln oder Knödl macht. An Sonn-
und Feiertage aber hat sie von nöten drei Köpfl gelben Brein abgesehen
von dem, was sie an Milch, Schmalz, Eier und dergl. zu sich nehmen
und von dem abziehen, was sie schuldig sind in die Propstei zu bringen
und zwar dies zur Vermeidung vieler Unannehmlichkeiten, wie die
leidige Erfahrung lehrt. Freitag und Samstag, wenn das gewöhnliche
Brot gebacken wird, haben die im Maierhof anstatt der Mehlspeise ihre
Pfannenlaibl, welche in der Mühle gebacken werden. Das Gemüse,
bestehend in Sauerkraut und Rüben, nimmt die Maierin nach Beleiben
aus dem Krautkeller.
Es besteht also die Kost für das Maierhofgesinde in folgendem: Morgens
(ausgenommen sind die Sonn- und Feiertage) haben sie eine sauere
Milchsuppe, wozu sie das Brot zum Einbrocken selbst mitbringen.
Mittags eine Schüssel voll Sauerkraut oder Rüben mit einer kräftigen
Mehlspeise, Nudeln oder Knödl oder Gerstenbrein und dergl. abends
wieder wie morgens eine saure Milchsuppe.
Zur jährlichen Stiftzeit, welche am Montag nach Michaeli beginnt, gibt
man jedem Grunduntertanen nach erlegte Stift auf dem in der
Zahlstube aufgestellten Tische einen zinnernen Becher neues
Schenkbier und ein Gesindelaibl. Um diese Zeit (Stift) fängt man im
Bräuhaus zu sieden an und da bekommt der mithelfende Rossknecht,
Hofmeister und Strohschnitter jeder zwei Kannen Bier und zwei
Gesindelaibl, so oft sie sieden und Bier herauf bringen in den Keller.
Zur Erntezeit, wenn die Hitze groß ist, und die Feldarbeit extra hart und
über die gewöhnliche Zeit dauert, werden den Knechten und
Maierhofdienstboten auf Ansuchen des Hofmeisters etliche Köpfl Bier
und zwei Laibl Brot bewilligt.
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Im Maierhof gibt man an hohen Festtagen jedem Dienstboten ein Stück gesottenen oder geselchten Rindfleisches, zu gewissen
Zeiten auch Wildpret, ferner am Weihnachtsfeste, auf Fasching, Kirchweih, Pfingsten, Johannes Bapt. und am Allerheiligenfeste
sowie auf Martini einen Braten, dagegen bleibt die sonst gebräuliche Mehlspeise aus.
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Wenn der Propsteijäger aus dem Hochwald etwas einliefert, z. B.
einen Bären, Hirschen oder ein Schwein, erhält er und sein
Gehilfe eine oder zwei Kannen Bier nach Belieben des Propsten,
den nächsten Tag, wenn er das Wild zerlegt, das Mittagessen mit
zwei Kannen Bier, nach Beschaffenheit der Mühe und Arbeit, die
der Jäger gehabt hat. Wenn der Propsteijäger in seiner
Eigenschaft als Fischer fremde Leute zum Fischen braucht und für
diese sodann Bier bei der Propstei abholt, zahlt der Jäger die
Hälfte und der Propst die andere Hälfte.
Der aufgestellte Bauhofmeister hat, wenn er den ganzen
Nachmittag in der Feldarbeit, im Ernten, Heuen, Anbauen
beschäftigt war, abends einen Becher Bier, wenn ihm ein solcher
angeschafft wird, sonst aber nicht, von viel weniger aber das
Nachtmahl mit dem Nachtisch in der Kuchelstube. Am
Faschingsdienstag hat der Bräumeister und Müller morgens früh
jeder ein halbes Seidl Branntwein, in den Maierhof wird
insgesamt ein Köpfl hergegeben ohne Brot. Zu Anfang des
September nimmt das Dreschen seinen Anfang. Jedem der zwei
Tennenmeister wird, sooft sie Getreide abnehmen, ein Becher
Bier gegeben und nach ausgedroschener Gerste den Dreschern
insgesamt etliche Kannen Bier und drei Laibl Brot.
Der Binder und der Sattler wie auch die anderen Handwerksleute
haben die Kost mit dem Bräumeister und Müller, den Trunk aber
extra.
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