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Arbeitsdienste - Scharwerksdienste
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Aufgrund des Lehensverhältnisses und dessen Festlegungen mussten die Grunduntertanen des Klosters Arbeitsdienste, sog
Scharwerksdienste, leisten. Im Scharwerkbüchlein von 1719 wurde vermerkt:
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Düngerfuhren
müssen alljährlich zu notwendiger „Gaillung“ der
Propsteifelder unter Inspektion des Herrn Propstei-Richter,
Hofwirts und Amtmanns von den Rinchnach’schen
Grunduntertanen bald nach Pfingsten verrichtet werden an
400. Die Düngerfuhren kommen zwar auf den bestimmten
Tag, aber zu selbst beliebiger Stunde und fahren nach
verrichteter Zahl der schuldigen Fuhren wieder nach Haus.
Dagegen gibt ihnen die Propstei etliche Scharwerkslaibl, aber
sonst nichts.
Ausschlagen müssen sie sich selbst, abschlagen aber muss
ihnen der Bauhofmeister oder jemand anderer von der
Propstei hiezu besoldeter Knecht oder Taglöhner.
Wie viel aber jeder Bauer und jedes Dorf solche Fuhren zu
tun hat, weist das ordentlich gehaltene Scharwerksbüchlein
specifice auf.
Was nach verrichteter Dünger-Scharwerk noch übrig bleibt,
das muss alles mit den Propstei-Geschirren ausgeführt
werden.
Heufuhren
müssen 58 an der Zahl von den einzelnen Ortschaften aus
den Waldwiesen in den Rinchnacher Maierhof geführt
werden.
Was über den Heufuhren der Klosteruntertanen an Heu übrig
bleibt, muss mit dem Kloster-Geschirr heimgebracht werden.
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Das Ackern der
Felder:
Gemäß dem
Scharwerkbüchlein
muss von uralter Zeit
her das Propstei-Feld
alle Jahre dreimal
umgeackert werden
und es sind als
ausgedungenes
Gefährt solches zu
tun verpflichtet 146.
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Diese sowohl als alle anderen Scharwerk geschieht unter Obsicht des H. Propstei-Richters, Hofwirts und Grundamtmanns, welche
anstatt und im Namen der Propstei die Saumseligen und Unfleißigen gebührend ermahnen und „wortstrafen“ (schelten).
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Mäher („Mahder“),
welche alle Propsteiwiesen nach
Schuldigkeit abzumähen citirt werden,
sind an der Zahl 214.
Diese sowohl als auch die Gersten-,
Haber-, und Kornschnitter haben zu
Mittag und Abend ihre herkömmliche
Kost:
zu Mittag auf jeden Tisch, daran 12
Personen sitzen, 4 Köpfe gelben wohl
gekochten „Gerstenbreines“, eine
Schüssel voll saures Kraut, jede Person
zwei Scharwerkslaibl;
zu Abend auf jedem Tische eine Schüssel
voll eingebrockter saurer Milchsuppe
nebst einer Schüssel voll saurer Milch,
jeder gleichfalls wie zu Mittag ein Paar
Scharwerkslaibl und auf jedem Tisch
besonders zwei solche Laibl Brot.
Bei jeder Scharwerk muss Herr Propstei-richter, Hofwirt und Grundamtmann die
Obsicht haben, dass die Scharwerksleute
der Arbeit fleißig obliegen.
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Kornernte-Arbeiten
Um das angebaute Propstei-Feld zu seiner Zeit
gebührend abzuernten hat man unumgänglich von Nöten
bei 140 Schnitter, obwohl laut absonderlichen
Scharwerkbüchlein viel mehr und zwar bei 243 zu finden
sind; wird aber das sogenannte Afterkorn durch die
Rinchnacher Hofmärkler geschnitten, ist man so vieler
nicht bedürftig.
Während der Arbeit werden ihnen zwei oder drei Männer
zugestellt, die ihre Kornsicheln wetzen, um die Arbeit zu
beschleunigen, ein anderes trägt ihnen Wasser zu, um
sie zu erquicken.
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