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Im Frühjahre, wenn es Zeit ist, Krautpflanzen zu stecken, nimmt die
Propstei den Hofmärklern den Pflanzenreuten ab, welche sie nahe beim
Probstberge auf den Klostergründen selbst herrichten. Außerdem ist jeder
Häusler verpflichtet, eine Person für einen ganzen Tag gegen ein Laibl
Brot der Propstei zur Verfügung zu stellen, wenn diese anfängt, Kraut zu
stecken.
Um diese Zeit werden den Hofmärklern auch ihre Dienst- und
Hausbifange gegeben, indem der klösterliche Grundamtmann Lose macht,
sie in seinen Hut wirft und die Hofmärkler nach Belieben hinein greifen
lässt, so dass also die Bifange gerecht verlost werden und niemand sich
über Übervorteilung und Parteilichkeit beklagen kann.
Wenn die allhiesigen Hofmärkler oder Häusler abends abgelöhnt werden,
gibt man ihnen für einen ganzen Tag 2 Gesindelaibl und 3 kr an Geld,
jedem Weibe, Buben oder Mädchen 2 kr. und 2 Gesindelaibl. Vor etlichen
Jahren hat ihnen die Gutwilligkeit eines gewissen Herrn Propstes in der
Erntezeit und während des Hauens in den Waldwiesen zu obigen Taglohn,
welcher ihnen vermöge ihrer Hausbriefe gebührt, noch einen Kreuzer
dazugegeben, so dass Weiber, Buben oder Mädchen 3 kr., ein Mann aber
4 kr. erhält.
Den täglich ankommenden Bettlern gibt man den sechsten Teil eines
Gesindelaibls oder dafür einen Pfennig, einen herumwandernden
Handwerksbürschlein oder einem abgedankten Soldaten 1 kr, einem
bettelnden Einsiedler 2 kr 2 dl, einem fremden Priester 12 bis 15 kr, einer
Adelsperson ebenfalls 12 bis 15 kr.
Wenn der Waldhüter anfangs Mai die vorhandenen Waldstiere in den
Rinchnach’schen Wald treibt und dann bis auf Michaeli oder etwas länger
darin bleibt, so hat er von der Propstei den vollständigen Genuss einer
Kuh und dazu seine sieben Laibl Brot täglich, ferner wöchentlich drei Köpfl
gelben oder Gerstenbrein, ein Seidel Salz für sich und drei Köpfl als
Lecke für die Waldstiere.
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