Rinchnach - Guntherort und ehem. Klosterort

Rinchnach Gunther- und ehemaliger KlosterortSt. Gunther - OrtsgründerAbschied aus Rinchnach 


Gunthers Abschied aus Rinchnach
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Im Herbst 1040 oder etwas später verließ Gunther Rinchnach. Es gibt verschiedene Vermutungen bezüglich seiner Beweggründe hierfür.

In seinem Buch "Das Kloster Rinchnach" (1903) meinte der Heimatforscher Gotthard Oswald (geboren in Rinchnachmündt):
"Verstimmt über die Erfolglosigkeit seiner Friedensbestrebungen, unzufrieden mit der Politik des Kaisers, der die Unterwerfung Böhmens erstrebe und durch den Feldzug 1040 auch erreichte, zugleich aber auch mächtig ergriffen von dem Hange nach Einsamkeit, beschloss der nunmehr 85-Jährige, im Dienste Gottes und der Menschheit ergraute Greis, vom öffentlichen Leben sich gänzlich zurückzuziehen, ja selbst sein geliebtes Rinchnach zu verlassen und noch tiefer in den Wald einzudringen, um sich dort ungestört auf den nahenden Tod vorzubereiten. Das innige Verhältnis zu Bretislav und die Absicht, dem Kaiser Heinrich fortan auszuweichen, mag ihn wohl bewogen haben, seine Einsiedlerzelle nicht auf bayerischen, sondern auf böhmischen Boden aufzuschlagen.
  
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Vorher hatte er nach gängiger Geschichtsschreibung noch dafür gesorgt, dass Rinchnach eine sichere Zukunft hatte. Am 17. Januar 1040 hatte er von König Heinrich III. eine Urkunde erwirkt, die die Übergabe der „von Gunther im Nordwald erbauten Kirche namens Rinchnach“ an das Kloster Niederaltaich besiegelte. Rinchnach wurde damit eine Propstei (ein „Nebenkloster“) von Niederaltaich und war so nicht mehr auf sich alleine angewiesen. Die Urkunde von 1040 ist als eine Fälschung späterer Zeit erkannt. Eine unbezweifelte Urkunde von 1046 bestätigt aber die Bindung Rinchnachs an Niederaltaich.



Kloster Niederaltaich mit Blick auf Hengersberg und den Bay. Wald um 1960,
im
Bildvordergrund die Donau
(aus: Geschichte der Abtei Niederaltaich)
  
Die (als Fälschung erkannte) Urkunde des Königs Heinrich III. vom 17. Januar 1040 zu Augsburg lautet in deutscher Übersetzung:
„Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Heinrich, durch Gottes Gnade König. ...
Unter der Regierung des glorreichen Heinrich hat ein Edelmann namens Günther, der reich war an irdischem Besitz, alles in der Welt freiwillig verlassen und unter der Leitung des würdigen Abtes Gotthard sich dem Ordensleben gewidmet. Nachdem er einige Zeit im Kloster löblich zugebracht, verlangte er auf göttlichen Antrieb nach der Abgeschiedenheit der Einsiedelei. Mit dem Segen des genannten Abtes, sowie mit der Zustimmung und dem Lobe des Königs Heinrich zog er in den wüsten Nordwald und begann ihn als nicht müßiger Einsiedler zu bebauen.
Er errichtete nämlich in dieser Einsamkeit mit Gottes Gnade eine Kirche, erbat sich vom Bischof von Passau ihre Einweihung zu Ehren des hl. Johannes des Täufers und führte dort Brüder ein, welche die Regel des hl. Benedikt befolgten. Als nach dem Ableben Kaiser Heinrichs Kaiser Konrad mit Gottes Gnade die Regierung übernommen hatte, erhielt er von diesem die gleiche Erlaubnis und erlangte von ihm einen Königsbrief, der ihm die dort erworbenen und noch zu erwerbenden Güter bestätigte. Seit auch Unser Vater Konrad seligen Andenkens aus dem Leben schied, genoss derselbe Günther, hoch verdient wie er war, auch Unsere vertraute Freundschaft.
Er hat nun Unsere Milde gebeten, Wir möchten genannte Kirche zum Altar des hl. Mauritius in Altach übergeben, und das haben Wir auch getan. Deshalb geben Wir den gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigen zu wissen, dass Wir auf Bitten des vorgenannten Günther und auf Fürsprache Unserer Getreuesten, nämlich des Patriarchen Pobbo von Aquileja, des Erzbischofs Dietmar von Salzburg, Berengars von Passau, Brunos von Würzburg, Nithards von Lüttich, Heriberts von Eichstätt, die von Günther im Nordwald erbaute Kirche namens Rinchnach zum St. Mauritiuskloster zu Händen des Abtes Ratmund und seiner Nachfolger zugewiesen und übergeben haben samt allem Zubehör mit Hofstätten, Gebäuden, Aeckern, angebauten und unangebauten Ländereien, Wiesen, Weiden, Gedungen, Wäldern, Jagden, Fischereien, Wässern und Wasserläufen, Mühlen, Mühlgebäuden, Wegsamen und Unwegsamen, Aus- und Eingängen, Beweglichem und Unbeweglichem, gegenwärtigem und zukünftigem Einkommen, das ist mit allem Nutzen, der je daraus gezogen werden kann; dies mit der Folge, dass niemand weiterhin ohne Genehmigung des Altacher Abtes die Befugnis haben soll, Neubrüche anzulegen, zu fischen oder dem Wilde nachzustellen. Dabei ist ausbedungen, dass weder der vorgenannte Abt Ratmund noch einer seiner Nachfolger die Macht haben soll, das klösterliche Leben dort zu vernichten. ...
Und damit diese Unsere Schenkung fest und unverletzlich bleibt für alle Zeiten, haben Wir sie durch eigene Unterschrift bekräftigt und ihr Unser Siegel aufdrücken lassen. ...
Gegeben am 17. Januar im Jahre der Menschwerdung 1040, im 12. Jahre aber der Königsweihe Heinrich III. und im 1. seiner Königsherrschaft.
Gefertigt zu Augsburg.  Heil! Amen."