Die (als Fälschung erkannte) Urkunde des Königs Heinrich III. vom 17. Januar 1040 zu Augsburg lautet in deutscher
Übersetzung:
„Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreifaltigkeit. Heinrich, durch Gottes Gnade König. ...
Unter der Regierung des glorreichen Heinrich hat ein Edelmann namens Günther, der reich war an irdischem Besitz, alles in
der Welt freiwillig verlassen und unter der Leitung des würdigen Abtes Gotthard sich dem Ordensleben gewidmet. Nachdem er
einige Zeit im Kloster löblich zugebracht, verlangte er auf göttlichen Antrieb nach der Abgeschiedenheit der Einsiedelei. Mit
dem Segen des genannten Abtes, sowie mit der Zustimmung und dem Lobe des Königs Heinrich zog er in den wüsten
Nordwald und begann ihn als nicht müßiger Einsiedler zu bebauen.
Er errichtete nämlich in dieser Einsamkeit mit Gottes Gnade eine Kirche, erbat sich vom Bischof von Passau ihre Einweihung
zu Ehren des hl. Johannes des Täufers und führte dort Brüder ein, welche die Regel des
hl. Benedikt befolgten. Als nach dem
Ableben Kaiser Heinrichs Kaiser Konrad mit Gottes Gnade die Regierung übernommen hatte, erhielt er von diesem die gleiche
Erlaubnis und erlangte von ihm einen Königsbrief, der ihm die dort erworbenen und noch zu erwerbenden Güter
bestätigte. Seit auch Unser Vater Konrad seligen Andenkens aus dem Leben schied, genoss derselbe Günther, hoch
verdient wie er war, auch Unsere vertraute Freundschaft.
Er hat nun Unsere Milde gebeten, Wir möchten genannte Kirche zum Altar des hl. Mauritius in Altach übergeben, und das
haben Wir auch getan. Deshalb geben Wir den gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigen zu wissen, dass Wir auf Bitten des
vorgenannten Günther und auf Fürsprache Unserer Getreuesten, nämlich des Patriarchen Pobbo von Aquileja, des Erzbischofs
Dietmar von Salzburg, Berengars von Passau, Brunos von Würzburg, Nithards von Lüttich, Heriberts von Eichstätt, die von
Günther im Nordwald erbaute Kirche namens Rinchnach zum St. Mauritiuskloster zu Händen des Abtes Ratmund und seiner
Nachfolger zugewiesen und übergeben haben samt allem Zubehör mit Hofstätten, Gebäuden, Aeckern, angebauten und
unangebauten Ländereien, Wiesen, Weiden, Gedungen, Wäldern, Jagden, Fischereien, Wässern und Wasserläufen, Mühlen,
Mühlgebäuden, Wegsamen und Unwegsamen, Aus- und Eingängen, Beweglichem und Unbeweglichem, gegenwärtigem und
zukünftigem Einkommen, das ist mit allem Nutzen, der je daraus gezogen werden kann; dies mit der Folge, dass niemand
weiterhin ohne Genehmigung des Altacher Abtes die Befugnis haben soll, Neubrüche anzulegen, zu fischen oder dem Wilde
nachzustellen. Dabei ist ausbedungen, dass weder der vorgenannte Abt Ratmund noch einer seiner Nachfolger die Macht
haben soll, das klösterliche Leben dort zu vernichten. ...
Und damit diese Unsere Schenkung
fest und unverletzlich bleibt für alle Zeiten, haben Wir sie durch eigene Unterschrift
bekräftigt und ihr Unser Siegel aufdrücken lassen. ...
Gegeben am 17. Januar im Jahre der Menschwerdung 1040, im 12. Jahre aber der Königsweihe Heinrich III. und im 1. seiner
Königsherrschaft.
Gefertigt zu Augsburg. Heil! Amen."
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