Dargestellt sind das Ablegen des Lehenseides durch Ergebung
in die Hände des Herrn (links) sowie der Akt der Eidesleistung
mit Vormund.
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Durch die Dotationsurkunde von 1029 hatte das Kloster
Rinchnach die volle Grundherrschaft und das Recht auf
alle landwirtschaftlichen und industriellen Betriebe
innerhalb seines Gebietes erhielt.
Die Ansiedler waren demnach nicht selbstständige
Besitzer ihrer Güter, sondern Lehensleute des Klosters
mit der einzigen Begünstigung, dass die Lehen in der
Familie erblich waren.
Ursprünglich hatte das Kloster nur wenige Güter im
Privatbesitz; erst mit Beginn des 14. Jahrhunderts
fingen die Pröpste an, durch Kauf Lehensgüter an sich
zu bringen und in eigene Verwaltung zu nehmen.
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