Rinchnach - Guntherort und ehem. Klosterort

Rinchnach Gunther- und ehemaliger KlosterortKloster/Propstei bis 1803Die Propstei Rinchnach als Grund- und Gerichtsherrschaft im weiten UmkreisZehent 


Naturalabgaben - Zehent
graphic

Die Grunduntertanen mussten dem Grundherren Natural-Abgaben abgeben, den sog. Zehent. Aus dem Zehentbuch der Propstei Rinchnach von 1719 ist überliefert:
  

graphic
Der große und kleine Zehent bestand in Abgaben theils an barem Gelde, teils an Getreide, Weizen, Gerste, Haber, Korn, oder Flachs, Hühner, Eier, Schmalz, Schafwolle und Leinwand.

Diese Abgaben mussten zum größten Teil ans Kloster, zum kleineren Teil an die Pfarrhöfe zu Regen, Kirchberg und Kirchdorf, wo überall Benediktiner die Seelsorge ausübten, entrichtet werden.

Die bedeutendsten Zahltage waren der ‚Michaeli’- und ‚Unschuldige Kindl’-Tag. Der Zehent wurde entweder vom Klosterfuhrwerk bei den Bauern abgeholt, oder es mussten ihn diese selbst nach Rinchnach bringen.
  
Einkünfte an Naturalien:
  
An Flachs
von der „Prechen“ her, der mit dem Futterhaber nach Hause gebracht wird. Dieser Flachs ist alle Jahre beständig, weil er auf gewisse halbe oder ganze „Schedt“ (ein Maß) mit den Untertanen abgehandelt worden und bringt jedes Jahr 9 Zentner, ohne die „Reistl“, die geputzt müssen gebracht werden.
  
An Hennen,
die zur gewöhnlichen Stiftzeit zur Propstei neben dem Herrngilt geliefert werden. Davon muss jedem der halbe Teil in der Propstei geputzt und durch den Grundamtmann ins Wirtshaus gebracht werden, also dass, wer zwei Hennen stiftet, diesem eine ganze Henne, wer nur eine stiftet, dem eine halbe geputzt und gesotten in der Taverne zugestellt werde. Der, welcher ins Wirtshaus zum Trinken mitkommt, hat davon nichts zu begehren.
  
An Eiern,
welche gleichfalls mit der schuldigen Pfenninggilt und mit den Hennen gestiftet werden, diese sind an der Zahl 2716.
 
graphic