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Die Grunduntertanen mussten dem Grundherren Natural-Abgaben abgeben, den sog. Zehent. Aus dem Zehentbuch der Propstei
Rinchnach von 1719 ist überliefert:
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Der große und kleine Zehent bestand in Abgaben theils an barem
Gelde, teils an Getreide, Weizen, Gerste, Haber, Korn, oder Flachs,
Hühner, Eier, Schmalz, Schafwolle und Leinwand.
Diese Abgaben mussten zum größten Teil ans Kloster, zum kleineren
Teil an die Pfarrhöfe zu Regen, Kirchberg und Kirchdorf, wo überall
Benediktiner die Seelsorge ausübten, entrichtet werden.
Die bedeutendsten Zahltage waren der ‚Michaeli’- und ‚Unschuldige
Kindl’-Tag. Der Zehent wurde entweder vom Klosterfuhrwerk bei den
Bauern abgeholt, oder es mussten ihn diese selbst nach Rinchnach
bringen.
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Einkünfte an Naturalien:
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von der „Prechen“ her, der mit dem Futterhaber nach
Hause gebracht wird. Dieser Flachs ist alle Jahre
beständig, weil er auf gewisse halbe oder ganze
„Schedt“ (ein Maß) mit den Untertanen abgehandelt
worden und bringt jedes Jahr 9 Zentner, ohne die
„Reistl“, die geputzt müssen gebracht werden.
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die zur gewöhnlichen Stiftzeit zur Propstei neben dem
Herrngilt geliefert werden. Davon muss jedem der
halbe Teil in der Propstei geputzt und durch den
Grundamtmann ins Wirtshaus gebracht werden, also
dass, wer zwei Hennen stiftet, diesem eine ganze
Henne, wer nur eine stiftet, dem eine halbe geputzt und
gesotten in der Taverne zugestellt werde. Der, welcher
ins Wirtshaus zum Trinken mitkommt, hat davon nichts
zu begehren.
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welche gleichfalls mit der schuldigen Pfenninggilt und
mit den Hennen gestiftet werden, diese sind an der
Zahl 2716.
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